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GoS

 

Grundsätze ordnungsgemäßen Schlauchtrinkens (GoS)        

§ 1 (Schlauchbeschaffenheit)

Der Schlauch muss ein zölliger, durchsichtiger Druckschlauch abgeschlossen mit einem großen
Trichter sein. Er hat entsprechend der Trinkklassen aus §3 genormt zu sein.

§ 2 (zugelassene Getränke)

Es sind nur alkoholhaltige Biere zugelassen. Altbier ist grundsätzlich nur in Notsituationen (sog.
Notbehelf) zu verwenden. Light-Bier (ugs. Bier halb) ist nicht zugelassen.

§ 3 (Trinkklassen)

Es gibt drei Trinkklassen: Kinderschlauch (0,25 ltr.), Normschlauch (0,50 ltr.) und Männerschlauch
(1,50 ltr.).

§ 4 (Hilfestellung beim Trinken)

Beim Trinken des Schlauches (sog. Schlauchen) darf die Hilfe einer weiteren Person in Anspruch
genommen werden. Der Kinderschlauch ist grundsätzlich alleine zu schlauchen.

§ 5 (Mengenrekorde)

Hier gibt es zwei Kategorien: einfach und doppelt. In der einfachen Kategorie werden die Mengen
aller Schläuche, die in einer Stunde durch eine Person getrunken wurden aufaddiert. In der Kategorie
doppelt ist der Betrachtungszeitraum zwei Stunden. Die aufgestellte Menge in der Kategorie einfach
wird hinzugerechnet. In der Kategorie einfach ist der Rekord nur gültig, wenn von jeder Schlauchart
(Kinder, Norm- und Männerschlauch) je mindestens einer getrunken wurde. Die Anzahl der
Kinderschläuche ist in dieser Kategorie auf einen begrenzt. Für die zweite Stunde (Kategorie
doppelt) ist die Beschränkung der Kinderschläuche aufgehoben.

§ 6 (Stoppverfahren)

Die Zeit des Schlauchens ist immer parallel von zwei Personen zu stoppen. Bei geringen Unterschieden
(bis zu 0,100 Sekunden) ist die Zeit des Hauptstoppers maßgeblich. Bei größeren Unterschieden (ab
0,100 Sekunden) kommt der Durchschnitt beider Zeiten in die Wertung. Bei Unterschieden größer als
0,650 Sekunden ist der Rekordversuch ungültig.

§ 7 (Dokumentationspflicht)

Die aufgestellten Rekorde sind zu dokumentieren und werden unter schlauchtrinken.de
veröffentlicht. Es wird hier immer nur der beste Versuch jeder Person je Trinkklasse veröffentlicht.

§ 8 (Geilster Mensch der Welt)

Die beiden Spitzenreiter der Mengenklasse "doppelt" sind berechtigt und verpflichtet sich als "Geilster
Mensch der Welt" zu bezeichnen. Hierbei ist zu beachten, dass der Spitzenreiter natürlich das Vor-
recht auf den Titel "Geilster Mensch der Welt" hat und der Zweitplazierte "nur" der zweitgeilste
Mensch der Welt sein kann.

§ 9 (Nahrung der Schlauchtrinker)

Des Schlauchtrinkers Nahrung ist Fleisch.

§ 10 (Gültigkeit der GoS)

Rekorde, die unter Mißachtung der GoS aufgestellt wurden sind nichtig. Bei veröffentlichten
Rekorden besteht an dieser Stelle allerdings die Einrede der Verjährung. Der Rekord wird
nur für nichtig erklärt, wenn spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Verstoß gegen die
GoS beim Vorstand von schlauchtrinken.de angezeigt wird. Eine Änderung der GoS kann
nur durch einstimmige Entscheidung des Vorstandes von schlauchtrinken.de erfolgen. 

 

Für alle, die jetzt immer noch nicht wissen, wie es geht:

Man nehme den Schlauch und fülle durch den Trichter Bier hinein. Wenn der Schlauch bis zur gewünschten
Markierung (0,25 ltr., 0,50 ltr. oder 1,50 ltr.) gefüllt ist, das andere Ende des zölligen Druckschlauches in
den Mund, den Trichter nach oben reißen und dann schlucken, was das Zeug hält.

 

Copyright © 2001 www.schlauchtrinken.de
Stand: 04. August 2002